Ein gutes nachbarschaftliches Miteinander ist keine Selbstverständlichkeit – gerade in Mehrparteienhäusern, in denen viele Menschen auf engem Raum leben. Die Hausordnung bildet die Grundlage für ein geregeltes, respektvolles Zusammenleben und hilft, Konflikte zu vermeiden, bevor sie entstehen.
Tipp
Eine gute Hausordnung ist klar, fair und aktuell. Sie sollte regelmäßig überprüft und an neue Gegebenheiten angepasst werden, etwa bei baulichen Änderungen oder neuen gesetzlichen Vorgaben. Klare Regeln schaffen nicht nur Ordnung, sondern fördern auch das nachbarschaftliche Miteinander – und damit die Lebensqualität im Haus.
Die Hausordnung legt fest, welche Verhaltensregeln für alle Bewohner gelten. Sie umfasst in der Regel Themen wie Ruhezeiten, Reinigung der Gemeinschaftsflächen, Tierhaltung, Nutzung von Kellern und Gemeinschaftsräumen oder die Müllentsorgung. Ziel ist es, die Interessen aller Bewohner auszugleichen und die Hausgemeinschaft zu schützen.
In Mietshäusern ist die Hausordnung Bestandteil des Mietvertrags. Verstöße können – je nach Schwere – abgemahnt werden. In Wohnungseigentümergemeinschaften wird sie per Beschluss auf der Eigentümerversammlung festgelegt und gilt für alle Eigentümer und deren Mieter.
Warum eine Hausordnung so wichtig ist
Die Hausordnung ist kein bürokratisches Relikt, sondern das Fundament eines funktionierenden Wohnumfelds. Sie hilft, die Rechte und Pflichten aller Bewohner zu konkretisieren und sorgt dafür, dass das Zusammenleben geordnet, sicher und respektvoll abläuft.
Ohne klare Regelungen kann es schnell zu Missverständnissen oder Konflikten kommen: Der eine fühlt sich durch nächtliche Musik gestört, der andere ärgert sich über Müll im Treppenhaus oder die Belegung der Gemeinschaftswaschmaschine. Eine gut formulierte Hausordnung beugt solchen Situationen vor, indem sie klare Grenzen und Zuständigkeiten festlegt.
Zudem ist sie ein wichtiger Bestandteil der Hausverwaltung: Sie schafft Rechts- und Handlungssicherheit, wenn Verstöße geahndet oder Pflichten durchgesetzt werden müssen.
Ziele und Inhalte einer Hausordnung
Ziel einer Hausordnung ist es, die Interessen aller Bewohner in Einklang zu bringen und das gemeinschaftliche Eigentum zu schützen. Dabei geht es nicht nur um Verbote, sondern um Regeln, die das Leben für alle angenehmer machen.
Typische Inhalte einer Hausordnung sind:
1. Ruhezeiten und Lärmschutz
Damit alle Bewohner ein Recht auf Erholung haben, legt die Hausordnung feste Ruhezeiten fest – meist werktags von 22:00 bis 6:00 Uhr und zusätzlich eine Mittagsruhe von 13:00 bis 15:00 Uhr. Auch sonn- und feiertags gilt grundsätzlich Ruhe.
Laut der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) dürfen Geräuschimmissionen bestimmte Grenzwerte nicht überschreiten. Verstöße, etwa lautes Musizieren oder handwerkliche Arbeiten außerhalb der Ruhezeiten, können abgemahnt werden.
2. Reinigung und Pflege der Gemeinschaftsflächen
Flure, Treppenhäuser, Keller und Außenanlagen sind Gemeinschaftseigentum. Die Hausordnung regelt, wer für Reinigung und Pflege verantwortlich ist – ob durch einen Reinigungsdienst, eine Putzordnung oder wechselnde Zuständigkeiten unter den Bewohnern.
Sauberkeit ist nicht nur eine Frage der Ordnung, sondern auch der Sicherheit. Verschmutzte Treppen oder blockierte Flure erhöhen das Unfallrisiko und können im Brandfall zur Gefahr werden.
3. Tierhaltung
Ein sensibles Thema, das regelmäßig zu Diskussionen führt. In Mietverhältnissen gilt grundsätzlich: Kleintiere (z. B. Hamster, Fische, Wellensittiche) sind erlaubt, größere Tiere wie Hunde oder Katzen bedürfen der Zustimmung des Vermieters. Die Hausordnung kann regeln, dass Tierhalter sicherstellen müssen, dass andere Bewohner nicht belästigt oder gefährdet werden (§ 535 BGB).
Auch gemeinschaftlich genutzte Flächen wie Gärten oder Treppenhäuser dürfen nicht durch Tiere verunreinigt werden.
4. Müllentsorgung
Eine geordnete Mülltrennung schützt die Umwelt und verhindert Geruchsbelästigung. Die Hausordnung sollte klare Vorgaben enthalten, welche Abfälle wo entsorgt werden dürfen (Restmüll, Papier, Bioabfall, Wertstoffe) und wann die Tonnen bereitgestellt werden.
Zudem kann sie das Abstellen von Sperrmüll oder das Lagern von Müllsäcken im Hausflur ausdrücklich untersagen.
5. Nutzung von Gemeinschaftsräumen und -flächen
Ob Waschküche, Fahrradraum, Garten oder Tiefgarage – die Nutzung gemeinschaftlicher Bereiche erfordert klare Regeln. Die Hausordnung legt fest,
- wer Zugang hat,
- wann die Räume genutzt werden dürfen,
- und welche Sicherheitsbestimmungen gelten (z. B. keine Brandlasten im Keller).
6. Sicherheits- und Brandschutzmaßnahmen
Fluchtwege müssen frei bleiben, Rauchmelder regelmäßig geprüft und Türen zu Treppenhäusern geschlossen gehalten werden. Diese Punkte sind nicht nur Teil des Hausfriedens, sondern rechtlich vorgeschrieben (§ 14 MBO, DIN 14676).
7. Rücksicht und Verhalten im Gemeinschaftsleben
Respektvoller Umgang ist die Grundlage jeder guten Hausgemeinschaft. Die Hausordnung erinnert daran, dass gegenseitige Rücksichtnahme – etwa bei Kinderlärm, Grillen auf dem Balkon oder Feiern – die wichtigste Form des „ungeschriebenen“ Rechts ist.
Rechtliche Grundlage und Verbindlichkeit
Die rechtliche Wirkung der Hausordnung hängt davon ab, ob es sich um ein Mietshaus oder eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) handelt.
In Mietshäusern
In einem Mietverhältnis ist die Hausordnung Bestandteil des Mietvertrags. Sie kann entweder direkt in den Vertrag integriert oder als Anlage beigefügt werden. Mieter sind verpflichtet, die Regeln einzuhalten (§ 535 BGB).
Verstößt ein Mieter gegen die Hausordnung – etwa durch wiederholte Ruhestörung oder mutwillige Beschädigung des Gemeinschaftseigentums – kann der Vermieter zunächst abmahnen und im Wiederholungsfall sogar kündigen (§ 543 Abs. 1 BGB).
In Wohnungseigentümergemeinschaften
Hier wird die Hausordnung durch Beschluss in der Eigentümerversammlung gemäß § 19 Abs. 1 i. V. m. § 21 Abs. 5 Nr. 1 WEG** festgelegt. Sie gilt verbindlich für alle Eigentümer und auch für deren Mieter.
Die Gemeinschaft kann durch Mehrheitsbeschluss Änderungen oder Ergänzungen vornehmen – etwa bei neuen gemeinschaftlichen Einrichtungen (E-Ladestationen, Müllsysteme, Fahrradabstellräume).
Die Hausordnung darf allerdings keine unzulässigen Beschränkungen enthalten. Regeln, die das allgemeine Persönlichkeitsrecht oder die freie Lebensgestaltung übermäßig einschränken (z. B. generelles Besuchsverbot, Verbot von Kinderlärm), wären unwirksam.
Fazit
Die Hausordnung ist weit mehr als ein Regelwerk – sie ist das Fundament für ein respektvolles und geordnetes Zusammenleben. Klare, faire und regelmäßig überprüfte Regeln schaffen nicht nur Ordnung, sondern stärken das gegenseitige Verständnis und das gemeinschaftliche Verantwortungsbewusstsein.
Ob Mieter, Eigentümer oder Verwalter: Jeder trägt seinen Teil dazu bei, dass das Zuhause nicht nur ein Ort zum Wohnen, sondern auch ein Ort des Wohlfühlens wird.


