Allgemein

Instandhaltung und Instandsetzung – warum vorausschauende Planung Kosten spart

Jan-David Peters

Geschäftsführer

Im Alltag werden die Begriffe „Instandhaltung“ und „Instandsetzung“ oft synonym verwendet, dabei unterscheiden sie sich juristisch und wirtschaftlich deutlich – insbesondere im Wohnungseigentumsrecht und bei Mietobjekten.

Kurzgesagt

Instandhaltung dient der Vorsorge und dem Erhalt der Gebäudefunktion (§ 21 Abs. 5 Nr. 2 WEG), während Instandsetzung bereits eingetretene Schäden behebt (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 BetrKV). Regelmäßige Wartung und Rücklagenbildung (§ 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG) sind rechtlich vorgeschrieben und wirtschaftlich sinnvoll, da sie teure Folgeschäden verhindern. Digitale Wartungspläne und automatisierte Prozesse erleichtern dabei die Planung, Kontrolle und langfristige Werterhaltung von Immobilien.

Instandhaltung

Instandhaltung umfasst alle Maßnahmen, die dem Erhalt der Funktionstüchtigkeit eines Gebäudes dienen. Dazu zählen regelmäßige Wartungen, kleinere Reparaturen und Pflegearbeiten, die verhindern, dass Schäden überhaupt entstehen. Beispiele sind die Wartung der Heizungsanlage, das Reinigen von Dachrinnen oder der Austausch defekter Leuchtmittel im Treppenhaus.

Instandsetzung

Instandsetzung dagegen meint die Beseitigung bereits eingetretener Mängel oder Schäden – etwa die Reparatur eines Wasserschadens, der Austausch eines undichten Daches oder die Sanierung einer defekten Heizungsanlage.

Instandhaltungsplanung

Eine vorausschauende Instandhaltungsplanung ist daher der Schlüssel zu langfristiger Kostenkontrolle. Regelmäßige Inspektionen, ein klarer Wartungsplan und Rücklagenbildung nach § 21 Abs. 5 Nr. 4 WEG helfen, unerwartete Ausgaben zu vermeiden und die Immobilie dauerhaft in gutem Zustand zu halten. Für Eigentümergemeinschaften bedeutet das: Wer rechtzeitig investiert, spart auf Dauer – und erhält den Wert seiner Immobilie.

Neben der reinen Kostenvorsorge spielt auch die rechtliche Verantwortung eine zentrale Rolle: Nach § 21 Abs. 5 Nr. 2 WEG zählt die ordnungsmäßige Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums zu den Pflichten der Eigentümergemeinschaft. Versäumnisse können nicht nur zu Wertverlusten, sondern auch zu Haftungsfragen führen – etwa, wenn ein Schaden auf mangelnde Wartung zurückzuführen ist.

Warum lohnt sich eine Trennung zwischen Instandhaltung und Instandsetzung

Auch wirtschaftlich lohnt sich eine klare Trennung zwischen Instandhaltung und Instandsetzung: Während regelmäßige Wartungen meist planbare, kleinere Ausgaben darstellen, führen aufgeschobene Arbeiten häufig zu teuren Notfallmaßnahmen. Studien zeigen, dass jede in die Prävention investierte Euro langfristig ein Mehrfaches an Reparaturkosten sparen kann.

Digitalisierung

Mit der zunehmenden Digitalisierung entstehen neue Möglichkeiten, diese Prozesse effizient zu steuern. Digitale Wartungspläne, Online-Ticketsysteme und automatisierte Erinnerungen sorgen dafür, dass kein Termin übersehen wird. So behalten Verwalter und Eigentümer jederzeit den Überblick über Wartungsintervalle, anstehende Maßnahmen und Budgets – und sichern damit den Werterhalt der Immobilie langfristig.

Verwaltung in Potsdam oder Berlin gesucht?

Was suchen Sie für eine Verwaltung? - Step 1 of 5

Kontaktieren Sie uns

Jan-David Peters

Geschäftsführer

Zum Kontaktformular

Jetzt anrufen

033 176 997 520

E-Mail senden

info@regium-potsdam.de